FAQ MPU-Beratung Asrav
Die MPU ist die Medizinische-psychologische-Untersuchung. Sie ist eine Charaktereignungsprüfung.
Wenn Sie sich aus den nachstehenden Gründen zum Führen eines Fahrzeuges als ungeeignet erwiesen haben und die Fahrerlaubnisbehörde deshalb Zweifel an Ihrer Fahreignung hat.
In der Regel bei folgenden Auffälligkeiten:
- 8 Punkte und mehr (Verkehrsrechtlich)
- Straftaten, Aggressionen
- Alkohol
- Drogen
Die MPU wird angeordnet, wenn das Punktekonto in Flensburg von 8 Punkten erreicht ist. In der Probezeit kann dies bei Wiederholungstaten auch schon vorher der Fall sein und auch wenn z.B. ein angeordnetes Aufbauseminar für Fahranfänger nicht fristgerecht absolviert wurde.
Bei einer Drogenfahrt führt diese in den meisten Fällen zu einer MPU Anordnung. Ausnahme bei geringen Werten eines Cannabiskonsums, kann die FMU (Fachmännische Untersuchung) angeordnet werden. Wenn dieser Aufforderung nicht nachgegangen wird, wird ebenfalls eine MPU angeordnet. Hier muss in jedem Fall ein Abstinenznachweis geführt werden. Die Dauer des Abstinenznachweises hängt von der jeweiligen Droge und dem Konsumverhalten ab. (Siehe Frage/Antwort Abstinenz)
Seit der beschlossenen Cannabislegalisierung vom 1. April 2024 gibt es einige Änderungen im Bezug auf die MPU. Solange Sie nicht in der Probezeit sind, kein Missbrauch vorliegt, Sie nur eine Drogenauffälligkeit haben, müssen Sie vermutlich nicht mehr direkt in die MPU. Wir werden Ihnen aber in Ihrem Fall persönlich weiterhelfen sobald Sie Kontakt zu uns aufnehmen.
Auffälligkeiten im Straßenverkehr, z.B. Nötigung, sowie Straftaten wie Betrug, Körperverletzung im und auch außerhalb des Straßenverkehrs, die auf ein erhöhtes Aggressionspotential schließen lassen, berechtigen ebenfalls zur Anordnung der MPU.
Weil wir ein freundliches Team sind und uns die Anliegen unserer Mandanten am Herzen liegen.
Ein Abstinenznachweis wird notwendig, wenn Sie mit Drogen auffällig waren und Sie nun beweisen müssen, dass Sie keine Drogen mehr konsumieren (Sie sind clean).
In der Regel 6-12 Monate. Sollten Sie harte Drogen konsumiert haben oder über einen längeren Zeitraum regelmäßiger Cannabiskonsument sein, wird nun ein Abstinenznachweis von 15 Monate gefordert.
Ein Abstinenznachweis wird auch notwendig bei Alkoholauffälligkeiten ab 1,6 ‰ oder bei Wiederholungstätern auch unter 1,6 ‰. In der Regel werden hier 12 Monate gefordert.
Tipp:
Bei einer Alkoholauffälligkeit selbst über 1,6 ‰ kann in manchen Fällen auf kontrolliertes Trinken vorbereitet werden, wofür keine Abstinenznachweisführung erforderlich wäre, wenn die persönlichen Umstände für den erhöhten Alkoholkonsum nachvollziehbar sind. Dies würden wir in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen analysieren.
Bei weiteren Fragen zu diesem komplexen Thema rufen Sie uns gerne an. (0511 – 20308755)
Den Abstinenznachweis können Sie bei einer akkreditierten Stelle nach ISO 17025 führen. Der Nachweis kann über Haare(Haaranalysen) oder Urin (Urinkontrollen) geführt werden. Bei Haaranalysen, die die Alkoholabstinenz nachweisen sollen, sind nur 3 cm Haare für den Nachweis von 3 Monaten zulässig. D.h., für einen Nachweis von beispielsweise 6 Monaten müssten 2 Haaranalysen von jeweils 3 cm analysiert werden. Anders bei Drogen, hier können 6 cm zum Nachweis von 6 Monaten insgesamt entnommen und analysiert werden. Bei der Nachweisführung über Urinkontrollen müssten diese 4 Mal in sechs Monaten unter Sichtkontrolle und unvorhergesehen 24 Stunden vor Einbestellung bei der akkreditierten Stelle erfolgen. Für 12 Monate würde dies entsprechend 6 Mal und für 15 Monate 7 Mal erfolgen müssen. Info: Bei unentschuldigtem Nichterscheinen und auch bei wiederholtem entschuldigtem Fernbleiben zur Urinabgabe würde das Abstinenzprogramm abgebrochen werden.
Für diejenigen, die sich schwer tun, Urin unter Aufsicht abzugeben, besteht nun die neue Möglichkeit des PEth-Verfahrens. Hier wird Ihnen über einen kleinen Pieks Blut ca. 3ml entnommen. Die Einbestellung erfolgt in diesem Verfahren ebenfalls unangekündigt, allerdings 48 Stunden vorher, nicht wie bei den Urinkontrollen, 24 Stunden vorher.
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